Jahresabschluss

von Stewoda - Ihr Steuerberater mit Know-how

Der Jahresabschluss ist Ihre Visitenkarte bei Banken und Lieferanten, deswegen ist es wichtig, sich vor der Abschlusserstellung die Frage zu stellen:

„Wer bekommt meinen Jahresabschluss?“

Ist der Jahresabschluss unter diesen Gesichtspunkten erstellt, dann erfolgt auf Basis dieses Jahresabschlusses die Erstellung des steuerlichen Jahresabschlusses für das Finanzamt.

Hierbei besteht die Möglichkeit, von verschiedenen Wahlrechten Gebrauch zu machen, um die Steuerbelastung zu optimieren.

Falls Sie Fragen haben, nutzen Sie einfach und unkompliziert unser Kontaktformular.


Wir erarbeiten in enger Rücksprache mit Ihnen:

  • Jahresabschlüsse mit Gewinn- und Verlustrechnung für sämtliche Rechtsformen nach Handels- und Steuerrecht
  • Anhänge für Kapitalgesellschaften
  • Eröffnungs-, Zwischen- und Aufgabebilanzen
  • Ergänzungs- und Sonderbilanzen
  • Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
  • Konsolidierte Jahresabschlüsse für Unternehmensgruppen die kein Konzern sind
  • Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger

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