Die Regelung der eigenen Nachfolge, sowohl im privaten wie auch im unternehmerischen Bereich, ist sehr komplex und für Sie sehr bedeutsam.
Hier steht Herr StB Brüggemann neben der Nachfolgeplanung und -umsetzung im Rahmen der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer auch bei der Gestaltung testamentarischer Regelungen an Ihrer Seite.
Häufig erweist sich hierbei die Anordnung einer Testamentsvollstreckung aus den unterschiedlichsten Gründen als sinnvoll. Herr StB Brüggemann setzt sich gern im Rahmen seiner Tätigkeit als zertifizierter Testamentsvollstrecker (IFU) für Sie ein.
In Kooperation mit versierten Rechtsanwälten und Notaren erarbeiten wir gemeinsam eine für Ihre Anliegen passende Lösung.
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